Ein Gericht in Kopenhagen musste darüber urteilen, ob es sich bei zwei Werken eines Künstlers um Kunst oder doch eher um eine Art betrügerischen Vertragsbruch handelt. Nun fiel das Urteil.
Kunst ohne Inhalt: Weil er das zur Schaffung eines Kunstwerks mit echten Banknoten bestimmte Geld in die eigene Tasche gesteckt und nur leere Bilderrahmen abgeliefert hatte, muss ein dänischer Künstler einem Museum nun 66.000 Euro zurückzahlen. Ein Gericht in Kopenhagen ordnete am Montag eine Rückerstattung durch Jens Haaning an das Kunstmuseum Aalborg in Höhe von 492.549 Kronen (rund 66.000 Euro) an.
Haaning hatte eines seiner früheren Werke nachbilden sollen, für das er den Jahreslohn in Dänemark und Österreich in Kronen und Euro in Geldscheinen auf zwei Leinwände geklebt hatte. Als Museumsmitarbeiter die Transportbehälter öffneten, stellten sie jedoch fest, dass die Rahmen leer waren. Zugleich hatte Haaning sein Werk in “Nimm das Geld und verschwinde” umbenannt.
Berufung in Dänemarks aktuell spannendstem Kunstprozess möglich
Anfangs habe er laut gelacht, als er die beiden leeren Leinwände und den Titel gesehen habe, sagte Museumsdirektor Lasse Andersson nun der Nachrichtenagentur AFP. Dennoch habe er damals beschlossen, die Werke ohne Inhalt zu zeigen. Schließlich hätten sie einen “humoristischen Ansatz” gezeigt und seien “eine Reflexion” darüber gewesen, “wie wir Arbeit wertschätzen”.
Zugleich erklärte Andersson jedoch, dass das Museum Haaning verklagen würde, sollte er das Geld nicht zurückzahlen. Der Künstler lehnt die Rückzahlung jedoch weiterhin ab. Er sagte am Montag dem Sender TV2 Nord, das Museum habe durch die PR mit den leeren Bildern “viel, viel mehr” Geld eingenommen als es investiert habe.Auch Haaning verlangte wiederum Schadensersatz vom Museum, weil er der Ansicht ist, dass seine Werke schließlich durch das Museum medial weiterverbreitet wurden und damit gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. In diesem Zusammenhang verlangte er eine Entschädigung in Höhe von 550.000 DKK (circa 73.800 Euro), was jedoch durch das Gericht abgewiesen wurde.Mit dem Verweis auf die Vorläufigkeit des Urteils wolle sich das Museum einstweilen nicht mehr zu dem fall äußern: “Es gibt eine vierwöchige Berufungsfrist, und solange gegen den Fall noch Berufung eingelegt werden kann, haben wir keine weiteren Kommentare“, sagte Museumsdirektor Andersson im Gespräch mit TV2 Nord.