or annähernd zwei Wochen haben der vormalige Papst Benedikt XVI. und ein von ihm als „Freunde“ bezeichneter Kreis von Beratern die Darstellung zurückgewiesen, das Kirchenoberhaupt habe im Zuge der Erstellung eines Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum München und Freising gelogen. Tatsächlich hat der vormalige Papst, der sich eines sehr guten Gedächtnisses rühmt, im Dezember 2021 eine Stellungnahme zu Händen der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) gutgeheißen, in der mindestens zwei Sachverhalte evident wahrheitswidrig dargestellt werden.
In dem ersten Fall, den die F.A.Z. am 21. Januar beschrieb, ging es um die Anwesenheit des damaligen Erzbischofs von München und Freising Joseph Kardinal Ratzinger in einer Sitzung vom 15. Januar 1980. An der wurde beschlossen, einen mutmaßlich pädokriminellen Priester aus dem Bistum Essen für eine psychotherapeutische Behandlung in München aufzunehmen. Gegenüber der Kanzlei WSW bestand der vormalige Papst in seiner Stellungnahme vom 14. Dezember 2021 mehrfach darauf, nicht an der Sitzung teilgenommen zu haben.