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Deal im Prozess um Juwelendiebstahl steht auf der Kippe

Im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe verschärft sich der Ton zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. „Wir haben den Eindruck, dass Ihr Interesse an der Verständigung in dem Moment erloschen ist, als Sie hatten, was Sie wollten“, sagte der Verteidiger des ältesten Angeklagten am Freitag im Landgericht Dresden.

Zuvor war es um die Frage gegangen, in welcher Form die Angeklagten, sechs Männer zwischen 23 und 29 Jahren, die alle dem in Teilen kriminellen Remmo-Clan angehören, Nachfragen zu ihren Geständnissen beantworten werden. Die Verteidigung drängt darauf, dass Richter und Staatsanwaltschaft schriftliche Nachfragen stellen und die Angeklagten dann jeweils bis zum nächsten Prozesstag Zeit haben, diese wiederum schriftlich zu beantworten.

Verteidiger sorgen sich um abgesprochene Geständnisse

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel schlug am Freitag vor, dass jeder Angeklagte mündlich Fragen erhalte, jedoch nach Themenkomplexen sortiert und portioniert, und die Angeklagten sodann Zeit für Antworten bekämen, die sie jedoch noch am gleichen Prozesstag mündlich liefern müssten. Das lehnten die Verteidiger unter Verweis auf die Verständigung ab, die zwar Nachfragen zulasse, die Art und Weise der Nachfragen aber „in keiner Weise fixiert“ habe.

Ihnen geht es offensichtlich darum, dass die abgesprochenen Geständnisse von vier der Angeklagten nicht durch ein Pingpong an Fragen und Antworten im Gerichtssaal erschüttert werden. Der Richter wiederum erklärte, dass die Kammer die Glaubhaftigkeit der Geständnisse prüfen müsse. Das funktioniere jedoch nicht, wenn die Angeklagten zwischen Fragen und Antworten tagelang Zeit für Absprachen hätten.

Der Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagten sowie dem Gericht sieht vor, dass die Angeklagten, die des gemeinschaft­lichen Diebstahls sowie schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung beschuldigt werden, ein Strafmaß zwischen mindestens fünf Jahren und neun Monaten und maximal sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Im Gegenzug dafür müssen sie glaubhafte Geständnisse mit Angaben zur Planung, zum Tatablauf und Verbleib der Beute machen sowie noch vorhandene Schmuckstücke zurückgeben. Letzteres geschah vor Weihnachten, als die Ermittler 16 der 21 gestohlenen Schmuckstücke in der Berliner Kanzlei des Verteidigers des ältesten Angeklagten übergeben bekamen. Alle ­Stücke sind jedoch zum Teil erheblich beschädigt, zudem ­fehlen die drei wertvollsten Stücke der Sammlung.

Vertreter des Freistaats Sachsen, die am Freitag einen Antrag auf Schadenersatz im Gericht stellten, bezifferten den verbliebenen Schaden auf knapp 89 Millionen Euro. Der ursprünglich verursachte Schaden hatte – gemessen am Versicherungswert – bei knapp 114 Millionen Euro gelegen.

quelle

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